Zusammenfassung
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es zum einen wichtig ist, sich so früh als möglich anwaltlich vertreten zu lassen und dass es auf Grund der unübersichtlichen Rechtslage im vertragsärztlichen Bereich oftmals möglich ist,Verfahrenseinstellungen zu erreichen, auch in Fällen, in denen dies auf den ersten Blick fast aussichtslos erscheint. Ist es erst zu einer Hauptverhandlung gekommen,ist es oft zu spät für eine Verfahrenseinstellung und man hat wertvolle Möglichkeiten im Vorverfahren verschenkt.
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Stelzl, S. Der Staatsanwalt in der Praxis. Internist 43, m218–m222 (2002). https://doi.org/10.1007/s00108-002-0697-3
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